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Judo Breiten- und Rehasport für Menschen mit Handicaps - Ein Leben in Gemeinschaft



Daniela Elbert


Steffi Henrichen


Der Judo-Club Wiesbaden kooperiert mit der Uni Mainz im Behindertensport

Die Judogruppe für geistig und körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt es beim JCW seit ihrer Gründung durch Lothar Herborn im September 2003. Unsere Trainierenden nehmen an offiziellen Turnieren teil, wo sie bereits beachtliche Erfolge erzielten. Judo Prüfungen nach der offiziellen Prüfungsordnung des DJB finden regelmäßig statt.

 

Neben den sportlichen Aktivitäten geht es um die Verbesserung der psychosozialen und gesellschaftlichen Situation durch Förderung von Kontakten und Kommunikation. Trainingsgrundlagen des Judo sind partnerschaftliche Boden- und Standtechniken, Gemeinschaftsspiele und Entspannungsübungen.

Unser Motto: Freude an der Bewegung

 

Hierbei arbeitet der Judo Club Wiesbaden mit der Universität Mainz zusammen. Junge Studentinnen und Studenten mit Wahlfach Behindertensport bereichern unsere Trainingseinheiten durch ihre fundierten Kenntnisse.

 

Die Trainingszeit ist immer dienstags von 18.00 - 19.30 Uhr im Otto-Schmelzeisen-Dojo in der Sporthalle am Konrad-Adenauer Ring (Anfahrtsskizze) bei unserer Trainerin und Ergotherapeutin Daniela Elbert und bei Bernhard Knuf.





Unsere Gruppe mit ihren Trainern

Ein Arzt in Bereitschaft steht zur Verfügung:

 

Soraya Seyyedi

Kinder- und Jugendärztin

Frankfurter Straße 11

Tel: 0611 376211

 

Kostenlose Schnupperstunden können sie während den Trainingseinheiten oder in der Geschäftsstelle während den Bürozeiten vereinbaren unter

 

Judo Club Wiesbaden 1922 e.V.

Mitglied im HBRS -Nr.0815

Konrad Adenauer Ring 55

65197 Wiesbaden

 

Tel. 0611/842266

FAX 0611/87027

E-Mail: geschaeftsstelle (at) jcw.de

 

 


Prüfungsordnung für Menschen mit Behinderung

Die Erscheinungsformen von „Behinderung“ sind so komplex und vielschichtig, dass es unmöglich erscheint, allen Behinderungen mit einer eigenen Prüfungsordnung gerecht zu werden. Zumal der größte Teil der behinderten Judoka einer spezifischen Prüfungsordnung nicht bedarf, da die motorischen Funktionseinschränkungen in Bezug auf das Anforderungsprofil der Sportart Judo nicht so schwerwiegend sind. So können in der Regel Blinde, Behbehinderte, Gehörlose, Sprach- und Lernbehinderte den Ansprüchen der allgemeinen Prüfungsordnung gerecht werden. Im Gegensatz zu diesen Behindertengruppen werden die meisten Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung eine Prüfung nicht nach der gültigen Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes für Kyu-Grade absolvieren können.

 

Die Prüfungsordnung für Menschen mit Behinderung steht hier zum Download bereit:


Pr_fungsordnung_DJB_f_r_Behinderte.pdf


 
 

Der Judo Club Wiesbaden bedankt sich bei seinen Sponsoren:

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