
Judo Breiten- und Rehasport für Menschen mit Handicaps - Ein Leben in Gemeinschaft

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 Daniela Elbert
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 Steffi Henrichen
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 Der Judo-Club Wiesbaden kooperiert mit der Uni Mainz im Behindertensport
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Die Judogruppe für geistig und körperlich behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt es beim JCW seit ihrer Gründung durch Lothar Herborn im September 2003. Unsere Trainierenden nehmen an offiziellen Turnieren teil, wo sie bereits beachtliche Erfolge erzielten. Judo Prüfungen nach der offiziellen Prüfungsordnung des DJB finden regelmäßig statt.
Neben den sportlichen Aktivitäten geht es um die Verbesserung der psychosozialen und gesellschaftlichen Situation durch Förderung von Kontakten und Kommunikation. Trainingsgrundlagen des Judo sind partnerschaftliche Boden- und Standtechniken, Gemeinschaftsspiele und Entspannungsübungen.
Unser Motto: Freude an der Bewegung
Hierbei arbeitet der Judo Club Wiesbaden mit der Universität Mainz zusammen. Junge Studentinnen und Studenten mit Wahlfach Behindertensport bereichern unsere Trainingseinheiten durch ihre fundierten Kenntnisse.
Die Trainingszeit ist immer dienstags von 18.00 - 19.30 Uhr im Otto-Schmelzeisen-Dojo in der Sporthalle am Konrad-Adenauer Ring (Anfahrtsskizze) bei unserer Trainerin und Ergotherapeutin Daniela Elbert und bei Bernhard Knuf. 

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 Unsere Gruppe mit ihren Trainern
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Ein Arzt in Bereitschaft steht zur Verfügung:
Soraya Seyyedi
Kinder- und Jugendärztin
Frankfurter Straße 11
Tel: 0611 376211
Kostenlose Schnupperstunden können sie während den Trainingseinheiten oder in der Geschäftsstelle während den Bürozeiten vereinbaren unter
Judo Club Wiesbaden 1922 e.V.
Mitglied im HBRS -Nr.0815
Konrad Adenauer Ring 55
65197 Wiesbaden
Tel. 0611/842266
FAX 0611/87027
E-Mail: geschaeftsstelle (at) jcw.de
 Prüfungsordnung für Menschen mit Behinderung

Die Erscheinungsformen von „Behinderung“ sind so komplex und vielschichtig, dass es unmöglich erscheint, allen Behinderungen mit einer eigenen Prüfungsordnung gerecht zu werden. Zumal der größte Teil der behinderten Judoka einer spezifischen Prüfungsordnung nicht bedarf, da die motorischen Funktionseinschränkungen in Bezug auf das Anforderungsprofil der Sportart Judo nicht so schwerwiegend sind. So können in der Regel Blinde, Behbehinderte, Gehörlose, Sprach- und Lernbehinderte den Ansprüchen der allgemeinen Prüfungsordnung gerecht werden. Im Gegensatz zu diesen Behindertengruppen werden die meisten Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung eine Prüfung nicht nach der gültigen Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes für Kyu-Grade absolvieren können.
Die Prüfungsordnung für Menschen mit Behinderung steht hier zum Download bereit: 

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